Die Klamurke Belletristik

Zwischenfliege

Der siebte Punkt

Die Tirckl-Wolff'sche 15-Punkte-Klausel, die vor Jahren die Welt in Atem hielt, enthält als siebten Punkt die Forderung, alle Laternenpfähle mit einer Schicht aus stoßdämpfendem Material zu sichern, aufdaß Personen, die versehentlich mit einem solchen Pfahle zusammenstoßen, sich nicht verletzen.

Bei schlecht unterrichteten Zeitgenossen, denen diese Klausel heute in die Hände fällt, sorgt jener siebte Punkt immer wieder für Erstaunen. Nicht etwa, weil der betreffende Punkt, für sich genommen, eines tieferen Sinnes entbehren würde; ganz im Gegenteil bezieht sich diese Forderung auf eine durch und durch sinnvolle Maßnahme, welche gegen Laternenpfähle donnernde Unglückliche vor Verletzungen schützt und somit gewährleistet, daß sie weiterhin für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Erstaunlich an der Sache ist nur, daß dieser siebte Punkt sich in keiner Weise mit dem übrigen Inhalte der 15-Punkte-Klausel in Beziehung bringen läßt und gewissermaßen aus dem Ganzen der fünfzehn Punkte herausfällt.

Eingeweihten ist natürlich bekannt, daß dies deswegen so ist, weil der ursprüngliche siebte Punkt aus hier nicht zur Debatte stehenden Gründen gestrichen wurde; und da die Klausel bereits als fünfzehn-Punkte-Klausel weltberühmt war, konnte man nicht einfach einen Punkt ersatzlos streichen, da sonst der Name nicht mehr stimmen würde; und so wurde durch Tirckl-Wolff, der kurz vorher mit einem ungesicherten Laternenpfahle kollidiert war, auf die Schnelle jener Ersatzpunkt verfaßt.

© Raymond Zoller