Die Klamurke Belletristik

Vom Recht auf Schlaf

Jeder Mensch hat das Recht, so tief zu schlafen, wie er will; und niemandem sei es gestattet, ohne zwingenden Grund ihm dieses Recht streitig zu machen. Einzig wenn er schnarcht oder schlafwandelt oder am Steuer sitzt und somit unbeteiligte Drittpersonen behindert oder gefährdet, kann ein Grund bestehen zum Einschreiten. Keineswegs aber darf dieses Einschreiten die bloße Tatsache des Schlafens betreffen, sondern einzig die sozial relevanten Auswirkungen selbigens.

Wer schläft und schweigt - den wollen wir nicht stören.

Wer schlafend seine Mitmenschen behelligt - der sei in seine Schranken verwiesen.

Wer aber im Halbschlaf liegt und zum Aufwachen drängt - dem woll'n wir uns verbünden als unseresgleichen!




© Raymond Zoller